Der folgende Artikel erschien 1998 in den Zeitschriften 'Freidenker' und leicht gekürzt in 'diesseits' und 'MIZ'
1848: 150 Jahre Revolution der Freien Geister
von Heiner Jestrabek
Aufklärung als Wegbereiter
Was sich in dieser Zeit an neuem Denken Bahn
brach und schließlich in die Revolution von 1848/49 mündete, kann nur ermessen
werden, wenn man sich die Enge und Rückständigkeit des zu überwindenden alten
Denkens dieser Zeit vor Augen führt. Die biedermeierliche Reaktion der
Metternich-Ära ließ keinen geistigen Spielraum. Religion und Konfession waren
politisch vorgegeben (landesherrschaftliches Summepiskopat). Deshalb waren es
gerade die Aufklärer und Philosophen, die der Revolution, gewollt oder
ungewollt, den Boden bereiteten, schon allein dadurch, daß das allgemein
herrschende Dogma des "Gottesgnadentums" der Fürsten in Frage gestellt wurde.
Immanuel Kant (1724-1804) philosophierte
bereits agnoistizistisch, "jeder wissenschaftliche wie religiöse Versuch die
Wirklichkeit zu definieren, ist lediglich eine Hypothese". Und "es ist
unmöglich, die Existenz Gottes in irgendeiner üblichen Art zu beweisen". Johann
Gottlieb Fichte (1762-1814) stellte den Glauben an einen "persönlichen Gott" in
Frage und wurde deshalb als Professor entlassen. Er habe angeblich "atheistische
Auffassungen" vertreten. Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831) baute ein
umfassendes dialektisches System aus. Er machte gänzlich die Methode des
Zweifelns salonfähig und kam so in Gegensatz zu allen dogmatischen Lehren.
Konnten doch Thron und Altar, ihrem Wesen nach, keinen Widerspruch und keine
Polemik dulden.
Linkshegelianer und Religionskritik
Die Vormärzzeit schließlich brachte eine nie dagewesene Offensive der Religionskritik, ausgerechnet in den politisch rückständigen deutschen Ländern. Der Junghegelianer David Friedrich Strauß (1808-1874) legte mit seinem Buch "Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet" 1835 wissenschaftlich die märchenhaftigkeit der Evangelien dar. Bruno Bauer (1809-1882) veröffentlichte 1843 "Das entdeckte Christentum" und Ludwig Feuerbach (1804-1872) schließlich überwand den Idealismus und entwickelte eine radikale atheistische-materialistische Religionskritik ("Das Wesen des Christentums", "Das Wesen der Religion"). Höhepunkt seiner Popularität waren seine Heidelberger Vorlesungen über das "Wesen der Religion" im Revolutionsjahr 1848.
"Frei in der Religion"
So viel wissenschaftliche Aufklärung mußte Früchte trage. Als 1844 der "heilige Rock" in Trier ausgestellt wurde, war für viele aufgeklärte Geister das Maß voll. Das Sendschreiben von Johann Ronge (1813-1887) gegen diesen "Unfug" markierte die erste größere Kirchenaustrittsbewegung und das entstehen der "deutsch-katholischen" Gemeinden, einer dissidentischen, weltlich ausgerichteten Kirche. Zusammen mit dem "Lichtfreunden" waren diese die Vorläufer der "freireligiösen" Bewegung in Deutschland, eine heterogene Bewegung, die sich als "frei im Glauben" definierte. "Ronges Bewegung" zählte um 1848 bereits 100.000 Anhänger in 259 Gemeinden.
Robert Blum
Robert Blum (1807-1848) arbeitete an
prominenter Stelle in dieser Bewegung, organisierte deren erstes deutsches
"Konzil" in Leipzig. Hier erklärte er sich zur "wissenschaftlichen Partei",
welche die "Gottheit Christi" in Abrede stellte und der Kirche das Recht
absprach, aufgrund der "Schrift den Glauben an die Gottheit Christi zu
verlangen". Blum veröffentlichte 1845 sein "Gebet- und Gesangbuch für
deutsch-katholische Christen", dessen "Gebete" wohl Gedichte Blums waren.
Führende Deutschkatholiken, Lichtfreunde, Freireligiöse waren 1848 Wortführern
der demokratischer Vereine, wie Adolf Wislicenus (1803-1875), Eduard Baltzer
(1814-1887), Julius Rupp (1809-1884) und Theodor Hofferichter.
Robert Blum war der bekannteste. Er war einer
der Prädidenten des Vorparlaments und führender Abgeordneter der Linken in der
Paulskirche. In seiner parlamentarischen Funktion wirkte er in Wien und wurde
dort, auf Betreiben des Jesuiten Alexander v. Hübner, trotz parlamentarischer
Immunität, am 9. November 1848 standrechtlich erschossen. Robert Blum war der
bekannteste Märtyrer der Revolution und kann mit Recht als einer der Stammväter
der deutschen Geistesfreiheit angesehen werden.
Freidenker
Auch Otto von Corvin (1812-1886) war aktiver
Kämpfer in der Revolution. Sein Buch "Historische Denkmale des christlichen
Fanatismus" (1868 neu aufgelegt als "Pfaffenspiegel") entstand aus Empörung über
den Trierer Rock-Unfug, wurde für die freiheitlichen und freireligiösen Kreise
geschrieben und sollte über 1 1/2 Millionen Mal verkauft werden.
Albert Dulk (1819-1884) war Aktiver der
Revolution in Königsberg. Er war Korporal der Bürgerwehr und hielt Vorträge.
Bemerkenswert für Dulk war, daß er sich schon damals der Arbeiterfrage annahm,
einen Arbeiterbildungsverein leitete und eine Zeitschrift, "Der Handwerker. Ein
Sonntagsblatt für die arbeitenden Klassen" herausgab. Albert Dulk und Corvin
gehörten auch zum Gründerkreis des 1881 gegründeten "Allgemeinen Deutschen
Freidenkerbundes", neben Ludwig Büchner (1824-1899). 1882 gründete Dulk in
Stuttgart die erste deutsche "Freidenkergemeinde".
Nahezu alle Persönlichkeiten der frühen
Freidenkerbewegung waren Anhänger oder Kämpfer der 1848-Revolution gewesen.
Viele mußten 1849 in die Emigration, nicht wenige erlitten Verfolgungen und
Haft.
Forderungen der Volksbewegung
Welche Forderungen stellten die Demokraten in der Revolutionszeit auf? Berechtigte Forderungen waren die Volksbewaffnung, Rede- und Pressefreiheit, Parlament, einheitliche Maße, Münze, Gewichte, einige Nation, bis hin zu Abschaffung der Feudallasten und Abschaffung der Monarchie. Gemäßigte Kreise stellten sich eine konstitutionelle Monarchie vor. In Süddeutschland kam es zu Bauernerhebungen mit Forderungen nach Abschaffung der Frondienste und Abgaben (1848 konnte in Württemberg die Aufhebung des Zehnten durchgesetzt werden). Daneben enthielten die Programme - und hier spiegelte sich das Wirken der Freigeister wieder - Forderungen nach Abschaffung der religiösen Unfreiheit und Einschränkung der Macht des Klerus, Gewissensfreiheit, Weltlichkeit von Schule und Lehre und die Trennung von Staat und Kirche.
Revolutionäre Programme
Die Anhänger der Republik, Friedrich Hecker
(1811-1881) und Gustav Struve, (1805-1870) formulierten im Offenburger Programm
vom 12. September 1847: "Die Forderungen des Volkes in Baden": "Art 2. Wir
verlangen Preßfreiheit; das unveräußerliche Recht des menschlichen Geistes,
seine Gedanken unverstümmelt mitzuteilen" .. "Art 3. Wir verlangen Gewissens-
und Lehrfreiheit. Die Beziehung des Menschen zu seinem Gotte gehören seinem
innersten Wesen an, und keine äußere Gewalt darf sich anmaßen, sie nach ihrem
Gutdünken zu bestimmen. Jedes Glaubensbekenntnis hat daher Anspruch auf gleiche
Berechtigung im Staate. ... Den Unterricht scheide keine Konfession."
Versucht wurde die Umsetzung dieser Forderungen
nach der Ausrufung der "Deutschen Republik" durch Stuve "am ersten Tag der
deutschen Republik, am 21. September 1848.": Aufhebung aller "auf dem Grund und
Boden haftenden mittelalterlichen Lasten, so wie sämtliche mittelalterlichen
persönlichen Dienste, Zehnten, Gülten, Frohnden ...". "Sämtliche bisher an den
Staat, die Kirche und die adeligen Grundherren bezahlten Abgaben hören von
diesem Tage auf ...". "Sämtliches Grundeigentum des Staates, der Kirche und der
auf der Seite der Fürsten kämpfenden Staatsbürger geht ...auf die Gemeinden
über."
Die sich um die "Neue Rheinische Zeitung"
sammelnden Anhänger des radikalen Kleinbürgertums, Handwerksgesellen und der
frühen "Proletarier" formulierten ihre "Forderungen der Kommunistischen Partei
in Deutschland ... Das Comite: Marx, Schapper, Bauer, Engels, Moll, Wolf" vom
März 1848: "6. Alle Feudallasten, alle Abgaben, Frohnden, Zehnten, etc., die
bisher auf dem Landvolke lasteten, werden ohne irgend eine Entschädigung
abgeschafft. ...13. Völlige Trennung der Kirche vom Staate. Die Geistlichen
aller Konfessionen werden lediglich von ihrer freiwilligen Gemeinde besoldet."
"Schlagdrauf und Hilfdirselbst"
Eine überall in Süddeutschland verbreitete
Flugschrift "Gruß zum neuen Jahr! An unsere Brüder, die deutschen Proletarier.
Deutschland. gedruckt bei Schlagdrauf und Hilfdirselbst. 1848", soll
beispielhaft dokumentieren, wie verbalradikal sich die Demokraten darstellten:
"'Leben im Jammertale', wie die Pfaffen uns sagen, auf das ein herrliches ewiges
Leben folgen soll. O, hinweg mit dem höhnischen Troste, womit diese Pfaffen uns
um den Genuß des Lebens bisher betrogen! Verflucht sei jene christliche Ergebung,
mit der wir die lachenden Tyrannen auf uns treten ließen. Vermaledeit der
Glaube, der dieses Höllenregiment für ein göttliches erklärt! ... Ihr
verfluchten Tyrannen, ihr Henker des Rechts, ihr schonungslosen Volksschinder,
ihr Fürsten, Aristokraten, Pfaffen und Geldsäcke! Das Gericht komme über euch! -
Die mißhandelten Männer des Volkes werden schwere Klage wider euch richten; die
halbverhungerten Weber strenge Rechenschaft über ihre niedegeschossenen Brüder
verlangen; die eingekerkerten Söhne Deutschlands mit heißen Worten ihr
gestohlenes Leben, ihre vernichtete Gesundheit zurückfordern!"
Geistesfreiheit
Auch die gemäßigten Liberalen und
Konstitutionellen formulierten das Recht auf Geistesfreiheit. Das Parlament in
der Frankfurter Paulskirche proklamierte das "Gesetz betreffend die Grundrechte
des deutschen Volks. Der Reichsverweser (Erzherzog Johann), in Ausführung des
Beschlusses der Reichsversammlung vom 21. Dezember 1848, verkündet als Gesetz.
Grundrechte des deutschen Volks": Neben der Garantie der Freiheit der Meinung,
Versammlung und Presse, wurde proklamiert:
14. Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und
Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu
offenbaren.
15. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der
gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. ...
16. Durch das religiöse Bekenntnis wird der
Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch
beschränkt. ...
17. Jede Religionsgesellschaft ordnet und
verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber den allgemeinen
Staatsgesetzen unterworfen. Keine Religionsgesellschaft genießt vor andern
Vorrechte durch den Staat; es besteht keine Staatskirche. ...
18. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung
oder Feierlichkeit gezwungen werden. ..."
weiter zivile Eheschließung, Erlaubnis der
Mischehe, "Standesbücher werden von bürgerlicher Behörden geführt"...
"Unterrichts- und Erziehungswesen unter der Oberaufsicht des Staates" und nicht
mehr durch die Geistlichkeit.
Kontinuität des Feudaladels.
Kontinuität des Feudaladels
Die bürgerliche Revolution endete
bekanntlich mit einer Niederlage des Volkes. 150 Jahre sind seither vergangen.
Mensch möchte glauben, politisch seien heute alle diese Anliegen umgesetzt und
der Feudaladel wäre entmachtet. Daß dem nicht so ist, zeigt allein schon ein
Blick auf die Hitliste der superreichen Milliardäre, auf die Inhaber der
wirtschaftlichen (und politischen?) Macht in unserem Land: Darunter die Grafen
Adelmann-Adelmannsfelden, Herzöge und Prinzen Arenberg, Markgrafen von Baden,
Herzöge und Prinzen von Bayern, Fürsten von Bismarck, Fürsten zu Castell,
Herzöge von Croy, Grafen von Droste zu Vischering, Fürsten und Grafen zu Erbach,
Grafen von Faber-Castell, Fürsten zu und Grafen von Fürstenberg, Fürsten und
Grafen von Fugger, Grafen von Hahn, Prinzen von Hannover und Herzöge zu
Braunschweig und Lüneburg (Welfen), Grafen von Hardenberg, Fürsten von Hatzfeld,
Fürsten und Grafen Henkel von Donnersmarck, Fürsten zu Hohenlohe, Fürsten zu
Hohenzollern-Sigmaringen, Fürsten von Inn- und Knyphausen, Fürsten zu
Löwenstein-Wertheim, Grafen von Merveldt, Fürsten von Metternich-Winneburg,
Fürsten zu Münster, Fürsten zu Oettingen, Großherzöge von Oldenburg, Freiherren
von Oppenheim, Grafen von Ortenburg, Grafen zu Rantzau, Grafen von Rechberg und
Rothenlöwen, Grafen von Reventlow, Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha, Fürsten
zu Salm, Grafen von Saurma-Jeltsch, Fürsten zu Sayn und Wittgenstein, Fürsten zu
Schaumburg-Lippe, Grafen von Schenk von Staufenberg, Herzöge von
Schleswig-Holstein, Grafen von Schlitz, Reichsgrafen von Spee, Fürsten und
Grafen zu Stolberg, Fürsten von Thurn und Taxis, Fürsten von Waldburg, Fürsten
von Waldeck und Pyrmont, Grafen von Westphalen zu Fürstenberg, Fürsten zu Wied,
Grafen Wolff-Metternich zur Gracht, Herzöge von Württemberg, Fürsten zu Ysenburg
und Bündingen. (nach Bernt Engelmann: Das ABC des großen Geldes Köln 1985).
Rund ein Viertel der Superreichen stammt aus
dem Hochadel, hat also den Grundstock seines Vermögens (Immobilien, Wälder,
immense Geldvermögen u.v.a.m.) in vordemokratischen Zeiten erworben. Die
Rechtstitel beruhten also auf Ausbeutung. Eine Überführung in Volkseigentum
durch eine bürgerliche Revolution hat nie stattgefunden.
Anspruch und Umsetzung
Noch nicht einmal die "bürgerlichen
Freiheiten" und die "Glaubens - und Gewissensfreiheit" wurde vollständig
realisiert. Zwar bekennen sich alle relevanten politischen Parteien verbal zu
Demokratie, Republik und Geistesfreiheit. Nach konfessioneller Zugehörigkeit
teilt sich unsere Bevölkerung zu je rund einem Drittel in Protestanten,
Katholiken und Konfessionsfreie. In internationalen Verträgen bekannten sich die
Regierungen wiederholt zum Schutz der Religionsfreiheit und den Schutz der
Freiheit Andersdenkender und der Minderheiten. Dennoch werden Christen und
Konfessionfreie ungleich behandelt. Durch das bestehende Subsidiaritätsprinzip,
dem Vorrang für freie, vornehmlich kirchliche Träger im Sozial- Erziehungs- und
Gesundheitswesen, werden Nichtchristen bei der Berufswahl und -ausübung, sowie
der Inanspruchnahme sozialer Leistungen benachteiligt. Obwohl diese
Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft fast vollständig öffentlich
finanziert werden, werden dort Beschäftigte bei Kirchenaustritten und
dissidentischem Verhalten gemaßregelt und erhalten sogar Berufsverbote! Sogar
das Verhalten in der Freizeit (z.B. Scheidung und Wiederheirat bei Katholiken)
führte schon zu Entlassungen! Die zuständige Gewerkschaft ÖTV mußte in den
letzten Jahren immer wieder Mitgliedern bei Arbeitsgerichtsprozessen vertreten,
bei religiös bedingten Entlassungen beim Arbeitgeber Kirche - immerhin der
zweitgrößte nach dem öffentlichen Dienst.
Der Toleranzgedanke wird mißachtet durch
Strafgesetzparagraphen, die lediglich begründet sind in christlicher Tradition
und Moralvorstellung: So die §§ 166 und 218 StGB. Der § 166 StGB,
der sogenannte "Gotteslästerungsparagraph", bildet noch immer die Grundlage für
viele Verfahren. Den "Gotteslästerern" drohen drei Jahre Freiheitsentzug oder
Geldstrafen. Der § 218 StGB droht noch immer mit der Strafbarkeit des
Schwangerschaftsabbruchs (ein "Tatbestand", der in nichtchristlichen asiatischen
Ländern sogar staatlich gefördert wird).
Sogar das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
ist in den südlichen Bundesländern für Nichtchristen eingeschränkt: "An den
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ... sind während der Hauptgottesdienste
verboten: öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich
eingeladen oder für die Eintrittsgelder erhoben werden. Soweit Messen und Märkte
an Sonntagen ... zugelassen sind, dürfen sie erst nach 11 Uhr beginnen" (§
7, Gesetz über Sonn- und Feiertage Baden-Württemberg und entsprechende
Landesgesetze in Bayern u.a.).
Weiter sind verboten: öffentliche
Tanzveranstaltungen am 24. 12. von 3 bis 24 Uhr, sowie am 25. 12. am ganzen Tag
öffentliche Tanzveranstaltungen und solche von Vereinen und geschlossenen
Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis
11 Uhr verboten.
In den vielen Gemeinden im Süd- und
Westdeutschland gibt es keine oder zu wenig weltanschaulich neutralen
Kindergärten, -heime, -tagestätten, Krankenhäuser und Altenheime. Obwohl diese
Einrichtungen fast ausschließlich durch die Öffentliche Hand finanziert werden,
müssen Atheisten, Moslems u.a. religiöse Beeinflussung, auch ihrer Kinder,
dulden!
Religionsunterricht an den Schulen bedeutet für
Nichtkatholiken/-evangelische Ausgrenzung und sozialen Druck.
Religionsunterricht als Lehrfach und Bestandteil des Lehrplans, mit voller
Finanzierung des Unterrichts, der Unterrichtsmaterialien und
Lehrkräfteausbildung, bedeutet eine Ungleichbehandlung derer, die nicht den
beiden Großkirchen angehören. Religionsunterricht oder gar Schulgebete (wie in
Bayern) gehören aus der Schule verbannt und sollten in der Freizeit von den
Kirchen selbst durchgeführt werden.
Auch ist die Pressefreiheit eingeschränkt.
Öffentlich-rechtliche Anstalten und Institutionen, wie Rundfunkräte, Schul-,
Jugend- und Sozialausschüsse sind obligatorisch mit Kirchenvertretern besetzt.
Kirchen haben zu den Medien ungehinderte Zugangsrechte, auch durch
Presserubriken, Rundfunk- und Fernsehsondersendungen zur besten Sendezeit. Die
Öffentliche Hand finanziert und bezuschußt sogar noch die Beiträge der Kirchen
in den Medien.
1848-Forderungen endlich umsetzen!
Durch die Beseitigung von Diskriminierungen
gegenüber Atheisten und religiösen Minderheiten würden unsere Politiker auch
endlich den Art. 33, Abs. 2 des Grundgesetzes erfüllen: "Niemandem aus seiner
Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer
Weltanschauung einen Nachteil" erwachsen zu lassen.
Nach 150 Jahren ist es endlich an der Zeit, die
Einlösung dieses Anspruchs einzufordern. Eine konsequente Trennung von Staat und
Kirche ist endlich umzusetzen!
Revolutionskalender 1848/49:
Aus: "Antiklerikaler Kalender 1988. 150 Jahre deutsche Revolution 1848". Alibri-Verlag Aschaffenburg.
Anfang Januar, Italien: Aufstand in Mailand und Sizilien. Beginn der bürgerlich-demokratischen Revolution.
Ende Februar, London: "Manifest der
Kommunistischen Partei" von Marx und Engels erscheint.
Februar: Die Satire "Leben und Taten des
berühmten Ritters Schnapphanski" von Georg Weerth erscheint. Revolutionäre
Gedichte von Ferdinand Freiligrath
22.-25.2., Frankreich: Revolution. Ausrufung
der Republik.
Februar/März, Deutschland: Revolutionäre
Unruhen in ganz Deutschland. An die Stelle der gestürzten Regierungen treten die
"Märzministerien".
13.3., Wien: Revolution, Entlassung
Metternichs, Bildung bewaffneter Bürgergarden.
17.3., Ungarn: Bildung einer nationalen
Regierung.
17.3.: Italien: Proklamation der Republik
Venedig.
18.3. Italien: Barrikadenkämpfe in Mailand,
Vertreibung der Österreicher.
18./19.3., Berlin: Barrikadenkämpfe, Niederlage
der preußischen Truppen.
26.3., Berlin: Massenkundgebungen
29.3., Berlin: Regierungsantritt des
großbürgerlichen Ministeriums Camphausen/Hansemann.
April, Berlin: Gründung der
Arbeiterverbrüderung durch Stephan Born.
11.4., Köln: Marx und Engels kehren aus
Emigration zurück
Anfang Mai: Wahlen zur Nationalversammlung.
18.5., Frankfurt a.M.: Eröffnung der deutschen
Nationalversammlung in der Paulskirche.
1.6., Köln: 1. Nummer der "Neuen Rheinischen
Zeitung" , mit dem Chefredakteur Karl Marx, erscheint.
14.6., Berlin: Zeughaussturm, Arbeiter und
Kleinbürger wollen die Revolution voranbringen.
23.-26.6.,Paris: "Junischlacht". Niederlage der
Unterschichten. Wendepunkt der Revolution.
6.8., Italien: Österreichische Truppen
zerschlagen die Revolution in Mailand.
23.8.-3.9., Berlin: "Arbeiterverbrüderung" als
Dachorganisation aller Arbeiter- und Gewerbevereine gegründet.
18.9., Frankfurt a.M.: Barrikadenkämpfe, Niederschlagung des Volksaufstandes
Oktober, Wien: Sieg der Konterrevolution in Wien.
9. 11. Hinrichtung von Robert Blum in Wien,
trotz parlamentarischer Immunität.
10.11., Berlin: Einmarsch von 20.000 Soldaten,
um die Revolution zu unterdrücken
5.12., Brandenburg: Auflösung der
preußischen Nationalversammlung durch Truppen.
Dezember, Frankreich: Louis Bonaparte Präsident
der französischen Republik.
1849:
Frühjahr, Ungarn: Revolution
April, Berlin: Wilhelm IV. lehnt die von der Frankfurter Nationalversammlung angebotene deutsche Kaiserkrone ab.
3.-8.5., Dresden: Bewaffnete Kämpfe und
Niederschlagung durch Truppen.
Mai, Ungarn: Einfall russischer Truppen zur
Niederschlagung der Revolution.
18.6., Stuttgart: Gewaltsame Auflösung der
Nationalversammlung, die zuvor aus Frankfurt geflohen war.
Mai/Juni, Baden/Rheinpfalz: Kampf der
badisch-pfälzischen Revolutionsarmee.
23.7., Raststatt: Mit dem Fall der Festung Raststatt endet die deutsche Revolution.
August, Italien: Venedig, das letzte Bollwerk der Revolution wird von der internationalen Reaktion zerschlagen.
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