Der folgende Artikel erschien 1998 in den Zeitschriften 'Freidenker' und leicht gekürzt in 'diesseits' und 'MIZ'

 

1848: 150 Jahre Revolution der Freien Geister

von Heiner Jestrabek

 

Aufklärung als Wegbereiter

Was sich in dieser Zeit an neuem Denken Bahn brach und schließlich in die Revolution von 1848/49 mündete, kann nur ermessen werden, wenn man sich die Enge und Rückständigkeit des zu überwindenden alten Denkens dieser Zeit vor Augen führt. Die biedermeierliche Reaktion der Metternich-Ära ließ keinen geistigen Spielraum. Religion und Konfession waren politisch vorgegeben (landesherrschaftliches Summepiskopat). Deshalb waren es gerade die Aufklärer und Philosophen, die der Revolution, gewollt oder ungewollt, den Boden bereiteten, schon allein dadurch, daß das allgemein herrschende Dogma des "Gottesgnadentums" der Fürsten in Frage gestellt wurde.
Immanuel Kant (1724-1804) philosophierte bereits agnoistizistisch, "jeder wissenschaftliche wie religiöse Versuch die Wirklichkeit zu definieren, ist lediglich eine Hypothese". Und "es ist unmöglich, die Existenz Gottes in irgendeiner üblichen Art zu beweisen". Johann Gottlieb Fichte (1762-1814) stellte den Glauben an einen "persönlichen Gott" in Frage und wurde deshalb als Professor entlassen. Er habe angeblich "atheistische Auffassungen" vertreten. Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831) baute ein umfassendes dialektisches System aus. Er machte gänzlich die Methode des Zweifelns salonfähig und kam so in Gegensatz zu allen dogmatischen Lehren. Konnten doch Thron und Altar, ihrem Wesen nach, keinen Widerspruch und keine Polemik dulden.

 

Linkshegelianer und Religionskritik

Die Vormärzzeit schließlich brachte eine nie dagewesene Offensive der Religionskritik, ausgerechnet in den politisch rückständigen deutschen Ländern. Der Junghegelianer David Friedrich Strauß (1808-1874) legte mit seinem Buch "Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet" 1835 wissenschaftlich die märchenhaftigkeit der Evangelien dar. Bruno Bauer (1809-1882) veröffentlichte 1843 "Das entdeckte Christentum" und Ludwig Feuerbach (1804-1872) schließlich überwand den Idealismus und entwickelte eine radikale atheistische-materialistische Religionskritik ("Das Wesen des Christentums", "Das Wesen der Religion"). Höhepunkt seiner Popularität waren seine Heidelberger Vorlesungen über das "Wesen der Religion" im Revolutionsjahr 1848.

 

"Frei in der Religion"

So viel wissenschaftliche Aufklärung mußte Früchte trage. Als 1844 der "heilige Rock" in Trier ausgestellt wurde, war für viele aufgeklärte Geister das Maß voll. Das Sendschreiben von Johann Ronge (1813-1887) gegen diesen "Unfug" markierte die erste größere Kirchenaustrittsbewegung und das entstehen der "deutsch-katholischen" Gemeinden, einer dissidentischen, weltlich ausgerichteten Kirche. Zusammen mit dem "Lichtfreunden" waren diese die Vorläufer der "freireligiösen" Bewegung in Deutschland, eine heterogene Bewegung, die sich als "frei im Glauben" definierte. "Ronges Bewegung" zählte um 1848 bereits 100.000 Anhänger in 259 Gemeinden.

 

Robert Blum

Robert Blum (1807-1848) arbeitete an prominenter Stelle in dieser Bewegung, organisierte deren erstes deutsches "Konzil" in Leipzig. Hier erklärte er sich zur "wissenschaftlichen Partei", welche die "Gottheit Christi" in Abrede stellte und der Kirche das Recht absprach, aufgrund der "Schrift den Glauben an die Gottheit Christi zu verlangen". Blum veröffentlichte 1845 sein "Gebet- und Gesangbuch für deutsch-katholische Christen", dessen "Gebete" wohl Gedichte Blums waren. Führende Deutschkatholiken, Lichtfreunde, Freireligiöse waren 1848 Wortführern der demokratischer Vereine, wie Adolf Wislicenus (1803-1875), Eduard Baltzer (1814-1887), Julius Rupp (1809-1884) und Theodor Hofferichter.
Robert Blum war der bekannteste. Er war einer der Prädidenten des Vorparlaments und führender Abgeordneter der Linken in der Paulskirche. In seiner parlamentarischen Funktion wirkte er in Wien und wurde dort, auf Betreiben des Jesuiten Alexander v. Hübner, trotz parlamentarischer Immunität, am 9. November 1848 standrechtlich erschossen. Robert Blum war der bekannteste Märtyrer der Revolution und kann mit Recht als einer der Stammväter der deutschen Geistesfreiheit angesehen werden.

 

Freidenker

Auch Otto von Corvin (1812-1886) war aktiver Kämpfer in der Revolution. Sein Buch "Historische Denkmale des christlichen Fanatismus" (1868 neu aufgelegt als "Pfaffenspiegel") entstand aus Empörung über den Trierer Rock-Unfug, wurde für die freiheitlichen und freireligiösen Kreise geschrieben und sollte über 1 1/2 Millionen Mal verkauft werden.
Albert Dulk (1819-1884) war Aktiver der Revolution in Königsberg. Er war Korporal der Bürgerwehr und hielt Vorträge. Bemerkenswert für Dulk war, daß er sich schon damals der Arbeiterfrage annahm, einen Arbeiterbildungsverein leitete und eine Zeitschrift, "Der Handwerker. Ein Sonntagsblatt für die arbeitenden Klassen" herausgab. Albert Dulk und Corvin gehörten auch zum Gründerkreis des 1881 gegründeten "Allgemeinen Deutschen Freidenkerbundes", neben Ludwig Büchner (1824-1899). 1882 gründete Dulk in Stuttgart die erste deutsche "Freidenkergemeinde".
Nahezu alle Persönlichkeiten der frühen Freidenkerbewegung waren Anhänger oder Kämpfer der 1848-Revolution gewesen. Viele mußten 1849 in die Emigration, nicht wenige erlitten Verfolgungen und Haft.

 

Forderungen der Volksbewegung

Welche Forderungen stellten die Demokraten in der Revolutionszeit auf? Berechtigte Forderungen waren die Volksbewaffnung, Rede- und Pressefreiheit, Parlament, einheitliche Maße, Münze, Gewichte, einige Nation, bis hin zu Abschaffung der Feudallasten und Abschaffung der Monarchie. Gemäßigte Kreise stellten sich eine konstitutionelle Monarchie vor. In Süddeutschland kam es zu Bauernerhebungen mit Forderungen nach Abschaffung der Frondienste und Abgaben (1848 konnte in Württemberg die Aufhebung des Zehnten durchgesetzt werden). Daneben enthielten die Programme - und hier spiegelte sich das Wirken der Freigeister wieder - Forderungen nach Abschaffung der religiösen Unfreiheit und Einschränkung der Macht des Klerus, Gewissensfreiheit, Weltlichkeit von Schule und Lehre und die Trennung von Staat und Kirche.

 

Revolutionäre Programme

Die Anhänger der Republik, Friedrich Hecker (1811-1881) und Gustav Struve, (1805-1870) formulierten im Offenburger Programm vom 12. September 1847: "Die Forderungen des Volkes in Baden": "Art 2. Wir verlangen Preßfreiheit; das unveräußerliche Recht des menschlichen Geistes, seine Gedanken unverstümmelt mitzuteilen" .. "Art 3. Wir verlangen Gewissens- und Lehrfreiheit. Die Beziehung des Menschen zu seinem Gotte gehören seinem innersten Wesen an, und keine äußere Gewalt darf sich anmaßen, sie nach ihrem Gutdünken zu bestimmen. Jedes Glaubensbekenntnis hat daher Anspruch auf gleiche Berechtigung im Staate. ... Den Unterricht scheide keine Konfession."
Versucht wurde die Umsetzung dieser Forderungen nach der Ausrufung der "Deutschen Republik" durch Stuve "am ersten Tag der deutschen Republik, am 21. September 1848.": Aufhebung aller "auf dem Grund und Boden haftenden mittelalterlichen Lasten, so wie sämtliche mittelalterlichen persönlichen Dienste, Zehnten, Gülten, Frohnden ...". "Sämtliche bisher an den Staat, die Kirche und die adeligen Grundherren bezahlten Abgaben hören von diesem Tage auf ...". "Sämtliches Grundeigentum des Staates, der Kirche und der auf der Seite der Fürsten kämpfenden Staatsbürger geht ...auf die Gemeinden über."
Die sich um die "Neue Rheinische Zeitung" sammelnden Anhänger des radikalen Kleinbürgertums, Handwerksgesellen und der frühen "Proletarier" formulierten ihre "Forderungen der Kommunistischen Partei in Deutschland ... Das Comite: Marx, Schapper, Bauer, Engels, Moll, Wolf" vom März 1848: "6. Alle Feudallasten, alle Abgaben, Frohnden, Zehnten, etc., die bisher auf dem Landvolke lasteten, werden ohne irgend eine Entschädigung abgeschafft. ...13. Völlige Trennung der Kirche vom Staate. Die Geistlichen aller Konfessionen werden lediglich von ihrer freiwilligen Gemeinde besoldet."

 

"Schlagdrauf und Hilfdirselbst"


Eine überall in Süddeutschland verbreitete Flugschrift "Gruß zum neuen Jahr! An unsere Brüder, die deutschen Proletarier. Deutschland. gedruckt bei Schlagdrauf und Hilfdirselbst. 1848", soll beispielhaft dokumentieren, wie verbalradikal sich die Demokraten darstellten: "'Leben im Jammertale', wie die Pfaffen uns sagen, auf das ein herrliches ewiges Leben folgen soll. O, hinweg mit dem höhnischen Troste, womit diese Pfaffen uns um den Genuß des Lebens bisher betrogen! Verflucht sei jene christliche Ergebung, mit der wir die lachenden Tyrannen auf uns treten ließen. Vermaledeit der Glaube, der dieses Höllenregiment für ein göttliches erklärt! ... Ihr verfluchten Tyrannen, ihr Henker des Rechts, ihr schonungslosen Volksschinder, ihr Fürsten, Aristokraten, Pfaffen und Geldsäcke! Das Gericht komme über euch! - Die mißhandelten Männer des Volkes werden schwere Klage wider euch richten; die halbverhungerten Weber strenge Rechenschaft über ihre niedegeschossenen Brüder verlangen; die eingekerkerten Söhne Deutschlands mit heißen Worten ihr gestohlenes Leben, ihre vernichtete Gesundheit zurückfordern!"

 

Geistesfreiheit


Auch die gemäßigten Liberalen und Konstitutionellen formulierten das Recht auf Geistesfreiheit. Das Parlament in der Frankfurter Paulskirche proklamierte das "Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volks. Der Reichsverweser (Erzherzog Johann), in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 21. Dezember 1848, verkündet als Gesetz. Grundrechte des deutschen Volks": Neben der Garantie der Freiheit der Meinung, Versammlung und Presse, wurde proklamiert:
14. Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren.
15. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. ...
16. Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. ...
17. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. Keine Religionsgesellschaft genießt vor andern Vorrechte durch den Staat; es besteht keine Staatskirche. ...
18. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. ..."
weiter zivile Eheschließung, Erlaubnis der Mischehe, "Standesbücher werden von bürgerlicher Behörden geführt"... "Unterrichts- und Erziehungswesen unter der Oberaufsicht des Staates" und nicht mehr durch die Geistlichkeit.

Kontinuität des Feudaladels.

 

Kontinuität des Feudaladels

Die bürgerliche Revolution endete bekanntlich mit einer Niederlage des Volkes. 150 Jahre sind seither vergangen. Mensch möchte glauben, politisch seien heute alle diese Anliegen umgesetzt und der Feudaladel wäre entmachtet. Daß dem nicht so ist, zeigt allein schon ein Blick auf die Hitliste der superreichen Milliardäre, auf die Inhaber der wirtschaftlichen (und politischen?) Macht in unserem Land: Darunter die Grafen Adelmann-Adelmannsfelden, Herzöge und Prinzen Arenberg, Markgrafen von Baden, Herzöge und Prinzen von Bayern, Fürsten von Bismarck, Fürsten zu Castell, Herzöge von Croy, Grafen von Droste zu Vischering, Fürsten und Grafen zu Erbach, Grafen von Faber-Castell, Fürsten zu und Grafen von Fürstenberg, Fürsten und Grafen von Fugger, Grafen von Hahn, Prinzen von Hannover und Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg (Welfen), Grafen von Hardenberg, Fürsten von Hatzfeld, Fürsten und Grafen Henkel von Donnersmarck, Fürsten zu Hohenlohe, Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen, Fürsten von Inn- und Knyphausen, Fürsten zu Löwenstein-Wertheim, Grafen von Merveldt, Fürsten von Metternich-Winneburg, Fürsten zu Münster, Fürsten zu Oettingen, Großherzöge von Oldenburg, Freiherren von Oppenheim, Grafen von Ortenburg, Grafen zu Rantzau, Grafen von Rechberg und Rothenlöwen, Grafen von Reventlow, Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha, Fürsten zu Salm, Grafen von Saurma-Jeltsch, Fürsten zu Sayn und Wittgenstein, Fürsten zu Schaumburg-Lippe, Grafen von Schenk von Staufenberg, Herzöge von Schleswig-Holstein, Grafen von Schlitz, Reichsgrafen von Spee, Fürsten und Grafen zu Stolberg, Fürsten von Thurn und Taxis, Fürsten von Waldburg, Fürsten von Waldeck und Pyrmont, Grafen von Westphalen zu Fürstenberg, Fürsten zu Wied, Grafen Wolff-Metternich zur Gracht, Herzöge von Württemberg, Fürsten zu Ysenburg und Bündingen. (nach Bernt Engelmann: Das ABC des großen Geldes Köln 1985).
Rund ein Viertel der Superreichen stammt aus dem Hochadel, hat also den Grundstock seines Vermögens (Immobilien, Wälder, immense Geldvermögen u.v.a.m.) in vordemokratischen Zeiten erworben. Die Rechtstitel beruhten also auf Ausbeutung. Eine Überführung in Volkseigentum durch eine bürgerliche Revolution hat nie stattgefunden.

 

Anspruch und Umsetzung

Noch nicht einmal die "bürgerlichen Freiheiten" und die "Glaubens - und Gewissensfreiheit" wurde vollständig realisiert. Zwar bekennen sich alle relevanten politischen Parteien verbal zu Demokratie, Republik und Geistesfreiheit. Nach konfessioneller Zugehörigkeit teilt sich unsere Bevölkerung zu je rund einem Drittel in Protestanten, Katholiken und Konfessionsfreie. In internationalen Verträgen bekannten sich die Regierungen wiederholt zum Schutz der Religionsfreiheit und den Schutz der Freiheit Andersdenkender und der Minderheiten. Dennoch werden Christen und Konfessionfreie ungleich behandelt. Durch das bestehende Subsidiaritätsprinzip, dem Vorrang für freie, vornehmlich kirchliche Träger im Sozial- Erziehungs- und Gesundheitswesen, werden Nichtchristen bei der Berufswahl und -ausübung, sowie der Inanspruchnahme sozialer Leistungen benachteiligt. Obwohl diese Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft fast vollständig öffentlich finanziert werden, werden dort Beschäftigte bei Kirchenaustritten und dissidentischem Verhalten gemaßregelt und erhalten sogar Berufsverbote! Sogar das Verhalten in der Freizeit (z.B. Scheidung und Wiederheirat bei Katholiken) führte schon zu Entlassungen! Die zuständige Gewerkschaft ÖTV mußte in den letzten Jahren immer wieder Mitgliedern bei Arbeitsgerichtsprozessen vertreten, bei religiös bedingten Entlassungen beim Arbeitgeber Kirche - immerhin der zweitgrößte nach dem öffentlichen Dienst.
Der Toleranzgedanke wird mißachtet durch Strafgesetzparagraphen, die lediglich begründet sind in christlicher Tradition und Moralvorstellung: So die §§ 166 und 218 StGB. Der § 166 StGB, der sogenannte "Gotteslästerungsparagraph", bildet noch immer die Grundlage für viele Verfahren. Den "Gotteslästerern" drohen drei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafen. Der § 218 StGB droht noch immer mit der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (ein "Tatbestand", der in nichtchristlichen asiatischen Ländern sogar staatlich gefördert wird).
Sogar das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in den südlichen Bundesländern für Nichtchristen eingeschränkt: "An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ... sind während der Hauptgottesdienste verboten: öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgelder erhoben werden. Soweit Messen und Märkte an Sonntagen ... zugelassen sind, dürfen sie erst nach 11 Uhr beginnen" (§ 7, Gesetz über Sonn- und Feiertage Baden-Württemberg und entsprechende Landesgesetze in Bayern u.a.).
Weiter sind verboten: öffentliche Tanzveranstaltungen am 24. 12. von 3 bis 24 Uhr, sowie am 25. 12. am ganzen Tag öffentliche Tanzveranstaltungen und solche von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.
In den vielen Gemeinden im Süd- und Westdeutschland gibt es keine oder zu wenig weltanschaulich neutralen Kindergärten, -heime, -tagestätten, Krankenhäuser und Altenheime. Obwohl diese Einrichtungen fast ausschließlich durch die Öffentliche Hand finanziert werden, müssen Atheisten, Moslems u.a. religiöse Beeinflussung, auch ihrer Kinder, dulden!
Religionsunterricht an den Schulen bedeutet für Nichtkatholiken/-evangelische Ausgrenzung und sozialen Druck. Religionsunterricht als Lehrfach und Bestandteil des Lehrplans, mit voller Finanzierung des Unterrichts, der Unterrichtsmaterialien und Lehrkräfteausbildung, bedeutet eine Ungleichbehandlung derer, die nicht den beiden Großkirchen angehören. Religionsunterricht oder gar Schulgebete (wie in Bayern) gehören aus der Schule verbannt und sollten in der Freizeit von den Kirchen selbst durchgeführt werden.
Auch ist die Pressefreiheit eingeschränkt. Öffentlich-rechtliche Anstalten und Institutionen, wie Rundfunkräte, Schul-, Jugend- und Sozialausschüsse sind obligatorisch mit Kirchenvertretern besetzt. Kirchen haben zu den Medien ungehinderte Zugangsrechte, auch durch Presserubriken, Rundfunk- und Fernsehsondersendungen zur besten Sendezeit. Die Öffentliche Hand finanziert und bezuschußt sogar noch die Beiträge der Kirchen in den Medien.

1848-Forderungen endlich umsetzen!

Durch die Beseitigung von Diskriminierungen gegenüber Atheisten und religiösen Minderheiten würden unsere Politiker auch endlich den Art. 33, Abs. 2 des Grundgesetzes erfüllen: "Niemandem aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung einen Nachteil" erwachsen zu lassen.
Nach 150 Jahren ist es endlich an der Zeit, die Einlösung dieses Anspruchs einzufordern. Eine konsequente Trennung von Staat und Kirche ist endlich umzusetzen!

 

Revolutionskalender 1848/49:

Aus: "Antiklerikaler Kalender 1988. 150 Jahre deutsche Revolution 1848". Alibri-Verlag Aschaffenburg.

 

Anfang Januar, Italien: Aufstand in Mailand und Sizilien. Beginn der bürgerlich-demokratischen Revolution.

Ende Februar, London: "Manifest der Kommunistischen Partei" von Marx und Engels erscheint.
Februar: Die Satire "Leben und Taten des berühmten Ritters Schnapphanski" von Georg Weerth erscheint. Revolutionäre Gedichte von Ferdinand Freiligrath
22.-25.2., Frankreich: Revolution. Ausrufung der Republik.
Februar/März, Deutschland: Revolutionäre Unruhen in ganz Deutschland. An die Stelle der gestürzten Regierungen treten die "Märzministerien".

13.3., Wien: Revolution, Entlassung Metternichs, Bildung bewaffneter Bürgergarden.
17.3., Ungarn: Bildung einer nationalen Regierung.
17.3.: Italien: Proklamation der Republik Venedig.
18.3. Italien: Barrikadenkämpfe in Mailand, Vertreibung der Österreicher.
18./19.3., Berlin: Barrikadenkämpfe, Niederlage der preußischen Truppen.
26.3., Berlin: Massenkundgebungen
29.3., Berlin: Regierungsantritt des großbürgerlichen Ministeriums Camphausen/Hansemann.

April, Berlin: Gründung der Arbeiterverbrüderung durch Stephan Born.
11.4., Köln: Marx und Engels kehren aus Emigration zurück

Anfang Mai: Wahlen zur Nationalversammlung.
18.5., Frankfurt a.M.: Eröffnung der deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche.

1.6., Köln: 1. Nummer der "Neuen Rheinischen Zeitung" , mit dem Chefredakteur Karl Marx, erscheint.
14.6., Berlin: Zeughaussturm, Arbeiter und Kleinbürger wollen die Revolution voranbringen.
23.-26.6.,Paris: "Junischlacht". Niederlage der Unterschichten. Wendepunkt der Revolution.

6.8., Italien: Österreichische Truppen zerschlagen die Revolution in Mailand.
23.8.-3.9., Berlin: "Arbeiterverbrüderung" als Dachorganisation aller Arbeiter- und Gewerbevereine gegründet.

18.9., Frankfurt a.M.: Barrikadenkämpfe, Niederschlagung des Volksaufstandes

Oktober, Wien: Sieg der Konterrevolution in Wien.

9. 11. Hinrichtung von Robert Blum in Wien, trotz parlamentarischer Immunität.
10.11., Berlin: Einmarsch von 20.000 Soldaten, um die Revolution zu unterdrücken

5.12., Brandenburg: Auflösung der preußischen Nationalversammlung durch Truppen.
Dezember, Frankreich: Louis Bonaparte Präsident der französischen Republik.

1849:
Frühjahr, Ungarn: Revolution

April, Berlin: Wilhelm IV. lehnt die von der Frankfurter Nationalversammlung angebotene deutsche Kaiserkrone ab.

3.-8.5., Dresden: Bewaffnete Kämpfe und Niederschlagung durch Truppen.
Mai, Ungarn: Einfall russischer Truppen zur Niederschlagung der Revolution.

18.6., Stuttgart: Gewaltsame Auflösung der Nationalversammlung, die zuvor aus Frankfurt geflohen war.
Mai/Juni, Baden/Rheinpfalz: Kampf der badisch-pfälzischen Revolutionsarmee.

23.7., Raststatt: Mit dem Fall der Festung Raststatt endet die deutsche Revolution.

August, Italien: Venedig, das letzte Bollwerk der Revolution wird von der internationalen Reaktion zerschlagen.

 

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